REGELN FÜR NICHT PATENTLITERATUR

Bitte beachten Sie, dass Nichtpatentliteratur (wie zB. wissenschaftliche oder technische Dokumente und Ausarbeitungen) dem Urheberrechtsschutz und / oder anderen Schutzarten für schriftliche Werke unterliegen können. Die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Texte, ihre Verwendung in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und ihre Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers nicht gestattet.

RÈGLEMENTS PUR NON-VELVET-LITERATURE

Veillez noter svp que les ouvrages de la littérature non-brevets qui sont cités, par example les documents et élaborations scientifiques ou techniques etc. peuvent etre protégés par des droits d’auteur et/ou toute autre protection des écrits prévue par les législations applicables. Les textes ainsi protégés ne peuvent etre reproduits ni utilisés dans d’autres publications électroniques ou imprimées, ni rediffusés sans l’autorisation expresse du titulaire du droit d’auteur.

RULES FOR NON-PATENT-LITERATURE

Please be aware that cited works of non-patent literature such as scientific or technical documents and workouts or the like may be subject to copyright protection and/or any other protection of written works as appropriate based on applicable laws. Copyrighted texts may not be copied or used in other electronic or printed publications or re-distributed without the express permission of the copyright holder.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen
Conditions générales des services (seule en allemande)
General terms an conditions of service (only in german)

des Ingenieurbüros des Erfinders – DI Joachim Kleiner (E_JK)

  1. Der Erfinder DI Joachim Kleiner (E_JK) erbringt alle seine Leistungen im Rahmen eines Werkvertrages auf der Basis einschlägiger Honorarempfehlungen, welche daher auch im Zweifelsfall als Vertragsbestandteil die Grundlage für die Abrechnung seiner Leistungen sind.
  2. Erbringt E_JK mit Zustimmung des Auftraggebers Leistungen, welche über das ursprünglich vereinbarte Ausmaß hinausgehen, und nimmt der Auftraggeber derartige Leistungen an, so gilt der Auftrag des E_JK um diese Leistungen als ausgeweitet.
  3. Die Zahlungsfristen für Rechnungen des E_JK betragen 14 Tage netto. Für diesen Zeitraum werden keine bankmäßigen Zinsen verrechnet. Bei Zahlungsverzug über die vereinbarte Zahlungsfrist hinaus werden 4 % p.a. Verzugszinsen verrechnet. Sämtliche Rechnungen des E_JK sind mehrwertsteuerpflichtig.
    Alle Preise des SVVe sind indexgesichert über den Verbraucherpreisindex VPI 2020 des öst. statistischen Zentralmts, es sei denn, dies ist im Angebot anders angegeben.
  4. Die Werknutzung ist auf den vereinbarten Zweck beschränkt.
    Veröffentlichungen von Büroleistungen des E_JK sind mit dem E_JK abzustimmen.
  5. Das Recht zur Werknutzung entsteht erst mit vollständiger Bezahlung der Schlußrechnung, bis zu diesem Zeitpunkt gilt der Eigentumsvorbehalt zugunsten des E_JK. Das Recht zur Werknutzung umfaßt nicht das Recht zur Bearbeitung und Veränderung digitaler Daten. Werden digitale Daten dennoch geändert, bedeutet das automatisch den Übergang jeglicher Haftung für das veränderte Produkt auf den Veränderer.
  6. Dieser Werkvertrag und die aus ihm resultierenden Rechte und Pflichten sind nicht übertragbar.
  7. E_JK hat nach Abschluß seiner Leistungen die maßgeblichen Unterlagen 7 Jahre lang aufzubewahren. Übergibt es diese nach Abschluß der Leistungen dem Auftraggeber, so entfällt seine Aufbewahrungspflicht.
  8. E_JK erklärt verbindlich, daß für Schäden infolge von Pflichtverletzungen aus diesem Vertrag eine aufrechte Haftpflichtversicherung zugunsten des SVVe mit einer Versicherungssumme von € 1.000.000,- und einem Selbstbehalt von € 7.250,- besteht.

SCHIEDSGERICHTSKLAUSEL „WIENER REGELN“

Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit mit uns geschlossenen Verträgen ergeben, einschließlich Streitigkeiten über deren Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich (Wiener Regeln) von einem gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichter endgültig entschieden.

Die Regeln über das beschleunigte Verfahren sind anzuwenden.

Es ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.

Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist deutsch.

Ansonsten finden auf diese Schiedsgerichtsvereinbarung die §§ 577 ff. der ZPO Anwendung.